Haftungsausschluss (Disclaimer)

 

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Urheberrecht

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Haftungsausschluss bei Anwendung der Inhalte

Nicht zuletzt möchte wir darauf hinweisen, dass die hier vorgestellten Tools und Angriffsmethoden ein erhebliches Angriffspotenzial in Computernetzwerken darstellen können. Die unbefugte Nutzung von diesen Tools und Techniken in realen Umgebungen stellen somit kein Kavaliersdelikt dar und können zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.

Betreiben Sie Ihre Testumgebung immer in einem speziell kontrollierten Netzwerksegment und benutzen Sie keine Produktivsysteme innerhalb dieses Netzwerkes. Nutzen Sie zur Anmeldung an die virtuellen Computer keine regulären Passwörter oder Zugangsdaten. Speichern Sie keine persönlichen Informationen und Daten innerhalb dieses Netzwerkes und sichern Sie Ihre Testumgebung zum Internet ab.

Speziell zur Problematik des Einsatzes von sog. „Hackertools“ im Rahmen von Penetrationstests hat das BVerfG in seinem Beschluss vom 18.09.2009 (Beschluss vom 18. Mai 2009 – 2 BvR 1151/08) ausgeführt, eine Strafbarkeit durch die Durchführung von Penetrationstests sei in der Regel nicht zu befürchten, wenn der Test und der Einsatz der Software nur im Rahmen des vereinbarten Testes und nicht zu kriminellen Zwecken erfolge und die Beteiligten dies auch nicht billigend in Kauf nehmen.

Im Hinblick auf sogenannte Dual-use-Software wurde festgestellt, dass diese Programme mit der Absicht entwickelt worden sein müssen, um diese zur Begehung von Straftaten einzusetzen, wobei sich diese Absicht äußerlich feststellbar objektiv manifestiert haben muss.

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